Waldbrand Schutzverordnung der BH Urfahr Umgebung

Aufgrund der trockenen Witterung der letzten Wochen wurde eine Waldbrand-Schutzverordnung für 2019 von der Bezirks-Hauptmannschaft Urfahr Umgebung heraus gegeben. In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Urfahr-Umgebung sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten. Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. Sie tritt mit 24. April 2019 in Kraft und mit Ablauf des 31. Oktober 2019 außer Kraft. Im Notfall 122

Text Autor: Oliver Gossenreiter
Medien Urheber: FF Bad Leonfelden, BFK UU

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